Herzlich Willkommen
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen?
Am Qualitätsmanagement führt kein Weg vorbei. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz – GMG - hat der Gesetzgeber in §135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V die Vertragsärzte verpflichtet, bis Ende 2009 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Vertragszahnärzte sind ebenso gesetzlich dazu verpflichtet, das Qualitätsmanagement in Ihren Praxen einzuführen und weiterzuentwickeln. Spätestens bis zum 31.Dezember 2010 ist sicherzustellen, dass das in der Praxis umgesetzte System alle aufgeführten Grundelemente enthält.
Möchten Sie ein Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) erstellen lassen?
Haben Sie ein Qualitätsmanagementhandbuch erstellt, brauchen aber noch Unterstützung in der Umsetzung?